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Umweltwerbung ab September 2026: Website, Siegel und Produkttexte prüfen

27. Juli 2026

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Umweltwerbung ab September 2026: Website, Siegel und Produkttexte prüfen

Begriffe wie „grün“, „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ stehen auf Produktseiten oft prominent neben Preis und Warenkorb. Ab 27. September 2026 werden solche Aussagen in der Kommunikation mit Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich strenger beurteilt. Für österreichische KMU ist das kein reines Verpackungsthema: Auch Websites, Webshops, Banner, Social-Media-Anzeigen, Newsletter, Fahrzeugbeschriftungen, Marken und Domains können Umweltwerbung transportieren.

Die österreichische Novelle zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde laut Parlament im National- und Bundesrat beschlossen. Sie setzt Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 um, die häufig als EmpCo- oder ECGT-Richtlinie bezeichnet wird. Betriebe sollten deshalb nicht bis September warten. Wer jetzt systematisch erfasst, welche Umweltaussagen wo verwendet werden und welche Belege dahinterstehen, kann Texte gezielt überarbeiten, statt vorsorglich jede Nachhaltigkeitsinformation zu löschen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine organisatorische Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine konkrete Aussage, Darstellung oder ein Siegel zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei unklaren oder geschäftlich besonders wichtigen Claims ist eine fachkundige rechtliche Prüfung sinnvoll.

Warum Umweltwerbung 2026 auf die Website-Agenda gehört

Die Wirtschaftskammer Österreich nennt ausdrücklich Websites, Werbebanner und Unternehmenskennzeichen als mögliche Träger von Umwelt- und Klimawerbung. Ein Claim muss daher nicht auf einer gedruckten Verpackung stehen, um relevant zu sein. Schon eine Produktkachel mit Blatt-Symbol, eine Kategorie „nachhaltige Auswahl“ oder eine allgemeine Aussage im Startseiten-Hero kann Erwartungen über die Umwelteigenschaften eines Produkts oder Unternehmens wecken.

Der Zeitpunkt ist auch deshalb wichtig, weil Website-Inhalte schnell kopiert werden: Ein Text aus dem Produktdatenblatt landet im Webshop, wird in eine Anzeige übernommen und später im Newsletter wiederverwendet. Wird nur die Produktseite korrigiert, bleiben womöglich alte Aussagen in Landingpages, PDFs oder Kampagnen bestehen. Ein sauberer Check betrachtet deshalb nicht einzelne Sätze, sondern den gesamten Veröffentlichungsprozess.

Was als Umweltaussage verstanden werden kann

Die Definition ist weiter als viele Teams vermuten. Nach dem österreichischen Gesetzesvorhaben kann eine freiwillige kommerzielle Aussage in Text, Bild, Grafik oder Symbolform erfasst sein, wenn sie ausdrücklich oder stillschweigend eine positive, neutrale oder im Vergleich geringere Umweltwirkung vermittelt. Das kann sich auf ein Produkt, eine Produktkategorie, eine Marke oder das gesamte Unternehmen beziehen.

Für den Website-Check sollten daher mindestens folgende Elemente betrachtet werden:

  • Wörter wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „energieeffizient“;
  • Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, insbesondere wenn sie auf Kompensation beruhen;
  • eigene Blätter, Medaillen, Gütezeichen oder andere grafische Kennzeichnungen, die wie ein Nachhaltigkeitssiegel wirken;
  • Aussagen über das gesamte Sortiment, obwohl nur einzelne Komponenten, Verpackungen oder Prozessschritte gemeint sind;
  • Zukunftsversprechen wie „bis 2030 emissionsfrei“, wenn Plan, Ressourcen, Zwischenziele oder unabhängige Kontrolle nicht nachvollziehbar sind;
  • Bilder, Farben und Seitentitel, die zusammen einen Umweltvorteil vermitteln, auch wenn kein einzelner Satz ausdrücklich eine Garantie formuliert.

Nicht jede Verwendung von Naturbildern oder grünen Farben ist automatisch problematisch. Entscheidend ist der Gesamteindruck der kommerziellen Kommunikation. Genau deshalb sollte die Prüfung nicht nur über eine Stichwortsuche laufen, sondern auch visuell erfolgen.

Die fünf wichtigsten Änderungen für KMU-Websites

1. Allgemeine Umweltaussagen brauchen eine starke Grundlage

Pauschale Begriffe können künftig unzulässig sein, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Die WKO nennt dafür etwa das EU-Umweltzeichen, nationale oder regionale Umweltzeichen nach EN ISO 14024 Typ I oder einschlägige Höchstleistungen nach Unionsrecht. Eine interne Berechnung oder ein einzelner verbesserter Prozessschritt macht einen allgemeinen Claim daher nicht automatisch tragfähig.

Spezifische Aussagen sind nicht automatisch erlaubt, aber meist besser prüfbar. Statt „umweltfreundliche Verpackung“ kann beispielsweise eine konkrete, belegte Aussage zur Herkunft des eingesetzten Materials oder zum Anteil erneuerbarer Energie stehen. Der Inhalt muss dabei zur tatsächlichen Bezugsgröße passen und darf keine weitergehende Wirkung suggerieren.

2. Eigene Nachhaltigkeitssiegel sind besonders kritisch

Ein Icon mit Blatt, Häkchen und eigener Bezeichnung kann aus Kundensicht wie ein geprüftes Siegel erscheinen. Nachhaltigkeitssiegel sollen künftig grundsätzlich auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt sein. Zu einem Zertifizierungssystem gehören laut WKO unter anderem transparente Bedingungen, unabhängige Überwachung und geregelte Sanktionen.

Für die Website bedeutet das: Nicht nur externe Siegel prüfen, sondern auch selbst gestaltete Badges, Shopfilter und Produktmarkierungen. Ein internes Symbol kann weiterhin als rein organisatorische Kennzeichnung dienen, sollte aber nicht den Eindruck einer unabhängigen Umweltzertifizierung erwecken.

3. Teilvorteile dürfen nicht zum Gesamtvorteil werden

Besteht eine Verpackung zu einem bestimmten Anteil aus Recyclingmaterial, sagt das noch nichts über das gesamte Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit aus. Ebenso kann ein effizienterer Versandprozess nicht ohne Weiteres den Claim „nachhaltiges Unternehmen“ tragen. Aussage, Bezugsobjekt und Nachweis müssen zusammenpassen.

Gerade auf kleinen Bildschirmen entsteht hier ein Risiko: Die Einschränkung steht weit unten in einem Akkordeon, während der große Claim direkt am Produktbild erscheint. Wichtige Qualifizierungen sollten klar und in räumlicher Nähe zur Aussage sichtbar sein, nicht erst nach mehreren Klicks.

4. Produktbezogene Klimaclaims aus Kompensation werden eingeschränkt

Die neuen Regeln erfassen Aussagen, wonach ein Produkt wegen der Kompensation von Treibhausgasemissionen klimaneutral, CO₂-neutral oder positiv für das Klima sei. Die EU-Vorgaben unterscheiden dabei zwischen tatsächlichen Auswirkungen in der Wertschöpfungskette und Ausgleichsmaßnahmen außerhalb dieser Kette. Ein Link zu einem Zertifikat im Footer heilt einen unzutreffenden Produktclaim nicht automatisch.

Unternehmen dürfen weiterhin sachlich über Klimaschutzprojekte oder Investitionen informieren, sofern die Darstellung richtig und nicht irreführend ist. Kommunikation über eine Maßnahme ist jedoch etwas anderes als die pauschale Umweltbewertung eines Produkts.

5. Umweltversprechen für die Zukunft brauchen einen belastbaren Plan

Aussagen über künftige Umweltleistungen sollen auf klaren, objektiven, öffentlich einsehbaren und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen. Für ein Versprechen wie „bis 2030 klimaneutral“ reicht daher kein unverbindlicher Satz. Zuständigkeit, Zwischenziele, Messmethode, Ressourcen und Überprüfung müssen zusammen gedacht werden.

Ein KMU muss daraus keine umfangreiche Konzernberichterstattung machen. Es sollte aber nur Ziele veröffentlichen, die intern verankert sind und deren Fortschritt nachvollziehbar aktualisiert werden kann. Veraltete Zielseiten ohne Statusangabe sind ein Warnsignal.

Website-Audit in sieben konkreten Schritten

Schritt 1: Alle Fundstellen inventarisieren

Beginnen Sie mit einer Liste aller Kanäle: Startseite, Über-uns-Seite, Kategorieseiten, Produktdetailseiten, FAQ, Blog, PDFs, Newsletter-Vorlagen, Anzeigen, Social-Media-Bios, Verpackungen und stationäre Beschilderung. Suchen Sie nach typischen Begriffen, prüfen Sie aber auch Bilder, Icons, Filterbezeichnungen und Domains.

Schritt 2: Eine Claim-Matrix anlegen

Für jede Aussage werden Fundstelle, exakter Wortlaut, Bezugsobjekt, Zielgruppe, verantwortliche Person, Nachweis und Aktualisierungsdatum erfasst. So wird sichtbar, ob derselbe Claim an zehn Stellen vorkommt und ob überall dieselbe Begründung verwendet wird.

Schritt 3: Nachweise dem richtigen Objekt zuordnen

Prüfen Sie, ob der Beleg tatsächlich das beworbene Produkt, den konkreten Zeitraum und den behaupteten Vorteil abdeckt. Ein Lieferantenzertifikat für ein Material ist nicht automatisch ein Nachweis für das fertige Produkt. Eine ältere Messung kann ungeeignet sein, wenn Rezeptur, Lieferkette oder Produktionsstandort inzwischen geändert wurden.

Schritt 4: Pauschale Aussagen konkretisieren

Fragen Sie bei jedem allgemeinen Claim: Welche konkrete Eigenschaft wollen wir eigentlich vermitteln? Kann diese Eigenschaft knapp, verständlich und überprüfbar beschrieben werden? Woher stammt die Zahl? Für welchen Zeitraum gilt sie? Welche wesentlichen Einschränkungen müssen direkt sichtbar sein?

Schritt 5: Siegel und Badges prüfen

Dokumentieren Sie Herausgeber, Kriterien, Gültigkeit, Zertifizierungsumfang und Kontrollmechanismus. Entfernen Sie abgelaufene Siegel und klären Sie, ob ein eigenes Symbol irrtümlich als unabhängige Zertifizierung verstanden werden könnte. Die Zielseite hinter einem Siegel sollte erklären, was geprüft wurde, statt nur eine Grafik zu vergrößern.

Schritt 6: Darstellung auf Mobilgeräten kontrollieren

Auf dem Smartphone dürfen Einschränkungen nicht hinter abgeschnittenen Texten, Tooltips oder kaum sichtbaren Fußnoten verschwinden. Prüfen Sie Produktkarte, Detailseite, Warenkorb und Landingpage jeweils in der mobilen Ansicht. Das gilt besonders für kurze Badges, die eine umfassendere Aussage transportieren als der erklärende Text daneben.

Schritt 7: Freigabe und Wiedervorlage organisieren

Neue Umweltclaims sollten nicht ungeprüft aus Herstellerfeeds oder KI-Entwürfen veröffentlicht werden. Definieren Sie eine Freigabe durch Marketing und fachlich verantwortliche Personen. Legen Sie außerdem fest, wann Nachweise erneut geprüft werden, etwa bei Lieferantenwechsel, neuer Verpackung, geänderter Rezeptur oder Ablauf eines Zertifikats.

Vorher und besser: Formulierungen richtig eingrenzen

Die folgenden Beispiele sind keine Freigabeempfehlungen. Sie zeigen nur, welche Fragen eine konkretere Formulierung beantworten sollte:

  • Pauschal: „Unsere Verpackung ist umweltfreundlich.“ Prüfbarer Ansatz: Material, Anteil, Bezugsgröße und Datenquelle konkret benennen.
  • Pauschal: „Dieses Produkt ist klimaneutral.“ Prüfbarer Ansatz: Tatsächliche Emissionsreduktionen in der Wertschöpfungskette getrennt von externen Kompensationsprojekten darstellen.
  • Zu weit: „Wir produzieren nachhaltig“, obwohl nur der Strombezug betrachtet wurde. Prüfbarer Ansatz: den betroffenen Standort, Zeitraum und Anteil des erneuerbaren Stroms nennen.
  • Unklar: ein eigenes grünes Häkchen mit „Eco Choice“. Prüfbarer Ansatz: entweder ein zulässiges Zertifikat nachvollziehbar erklären oder eine rein sachliche Produkteigenschaft ohne Siegelwirkung ausweisen.
  • Unverbindlich: „Bis 2030 werden wir emissionsfrei.“ Prüfbarer Ansatz: Basisjahr, Systemgrenzen, Zwischenziele, Maßnahmen und Fortschrittsbericht offenlegen.

Gute Umweltkommunikation wird dadurch nicht zwingend länger. Sie wird präziser. Eine konkrete Aussage mit klarer Bezugsgröße hilft Kundinnen und Kunden oft stärker als ein großes Schlagwort.

Altbestände, Verpackungen und Website nicht getrennt behandeln

Die EU-Kommission veröffentlichte im Juni 2026 Hinweise zum Umgang mit bereits produzierten oder bestellten Waren und Verpackungen. Die zuständigen Behörden erwarten demnach rechtzeitige Schritte zur Anpassung, berücksichtigen aber mögliche echte Übergangsschwierigkeiten verhältnismäßig. Daraus folgt keine pauschale Freistellung für Altbestände.

Für KMU ist eine gemeinsame Liste sinnvoll: Welche Aussage steht nur online, welche zusätzlich auf Verpackung oder Etikett, und welche Bestände sind noch im Lager? Website-Texte lassen sich meist rasch ändern. Bei gedruckten Materialien müssen Einkauf, Lager und Vertrieb einbezogen werden. Dokumentieren Sie Entscheidungen und Prioritäten, damit der Anpassungsprozess später nachvollziehbar bleibt.

Wer Verpackungsdaten ohnehin neu ordnet, kann den Audit mit dem Beitrag zur EU-Verpackungsverordnung 2026 verbinden. Für Aussagen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit bietet der Praxischeck zum Recht auf Reparatur 2026 eine passende Vertiefung.

Ein realistischer 30-Tage-Plan für kleine Teams

  1. Woche 1: Kanäle erfassen, Suchbegriffe definieren und alle Claims in einer zentralen Liste sammeln.
  2. Woche 2: Nachweise, Zertifikate, Lieferantendaten und Zuständigkeiten den Aussagen zuordnen. Offene Punkte markieren.
  3. Woche 3: Hoch priorisierte Aussagen überarbeiten: Produktseiten mit viel Umsatz, Startseite, Kampagnen, eigene Siegel und Kompensationsclaims zuerst.
  4. Woche 4: Mobile Darstellung, Links, PDFs und Werbemittel kontrollieren; Freigabeprozess und regelmäßige Wiedervorlage dokumentieren.

Priorisieren Sie nach Reichweite und Risiko, nicht nach der Reihenfolge im Menü. Ein stark beworbener Claim in einer Anzeige kann dringender sein als ein älterer Blogartikel. Gleichzeitig sollte die Suche den historischen Content einschließen, weil alte Beiträge weiterhin über Google gefunden werden können.

Häufige Fragen zur Umweltwerbung ab September 2026

Müssen alle Nachhaltigkeitsaussagen von der Website verschwinden?

Nein. Ziel ist nicht, belegbare Umweltinformationen zu verhindern. Aussagen sollten jedoch präzise, nachvollziehbar und auf den richtigen Gegenstand bezogen sein. Allgemeine Claims, Siegel und Kompensationsaussagen brauchen besondere Aufmerksamkeit.

Gilt der Check auch für reine Dienstleistungsbetriebe?

Die konkrete Beurteilung hängt von Aussage und Angebot ab. Auch Dienstleistungen, Marken und Unternehmenskommunikation können Umweltwirkungen behaupten. Ein Installationsbetrieb könnte beispielsweise über eigene Prozesse, angebotene Systeme oder zukünftige Ziele sprechen. Diese Ebenen sollten sauber getrennt werden.

Reicht ein Link zu einer Quellen- oder Zertifikatsseite?

Ein Link kann Transparenz schaffen, ersetzt aber keine passende Aussage. Wenn der große Claim weiter reicht als der Nachweis, bleibt die Diskrepanz bestehen. Wesentliche Einschränkungen sollten zudem dort sichtbar sein, wo die Werbeaussage getroffen wird.

Wer sollte den Audit verantworten?

Am besten gibt es eine zentrale Koordination und fachliche Eigentümer für einzelne Nachweise. Marketing kennt die Fundstellen, Einkauf und Produktion kennen Materialien und Lieferanten, Geschäftsführung oder Nachhaltigkeitsverantwortliche kennen Ziele. Bei rechtlicher Unsicherheit sollte externe Expertise eingebunden werden.

Fazit: Präzision ist die beste Vorbereitung

Die neuen Regeln zur Umweltwerbung machen aus Nachhaltigkeitskommunikation eine überprüfbare Arbeitsaufgabe. Österreichische KMU sollten bis 27. September 2026 wissen, welche Umweltclaims sie verwenden, worauf sich diese beziehen, welche Belege vorhanden sind und wer Änderungen freigibt. Der wirksamste erste Schritt ist eine vollständige Claim-Matrix über Website, Webshop, Verpackung und Kampagnen hinweg.

Beginnen Sie mit den reichweitenstärksten Seiten und den pauschalsten Aussagen. Konkrete, verständliche und belegbare Informationen schaffen nicht nur mehr rechtliche Klarheit, sondern helfen Kundinnen und Kunden auch bei einer fundierten Entscheidung. Wer seine Website ohnehin überarbeitet, kann dabei zugleich veraltete Produkttexte, tote Nachweislinks und widersprüchliche Angaben zwischen Shop und Werbemitteln bereinigen.

Quellen und weiterführende Informationen

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