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Gewährleistungslabel im Webshop: Was Händler bis September 2026 vorbereiten sollten

29. Juli 2026

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Gewährleistungslabel im Webshop: Was Händler bis September 2026 vorbereiten sollten

Ab 27. September 2026 müssen Händlerinnen und Händler in Österreich bei Verkäufen an Verbraucher neue, europaweit harmonisierte Hinweise zu Gewährleistung und bestimmten Haltbarkeitsgarantien berücksichtigen. Das betrifft nicht nur Rechtstexte. Im Webshop müssen Informationen sichtbar sein, zum richtigen Produkt passen, vor dem Kauf erscheinen und auch in nachvertraglichen Unterlagen ankommen.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Produktdaten, Shop-Templates, Checkout und Bestätigungsmails gemeinsam zu prüfen. Dieser Leitfaden zeigt, wie sich das Thema Gewährleistungslabel Webshop Österreich in überschaubare Arbeitspakete zerlegen lässt. Er bietet eine praktische Orientierung, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung des konkreten Sortiments, der Vertriebsländer oder der verwendeten Garantiezusagen.

Was sich am 27. September 2026 ändert

Das österreichische Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 wurde im Juli von Nationalrat und Bundesrat beschlossen. Laut aktueller Information der Wirtschaftskammer treten die neuen Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantien am 27. September 2026 in Kraft. Sie setzen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 um, die Verbraucher bei der Auswahl langlebiger und reparierbarer Produkte besser unterstützen soll.

Für Händler sind dabei zwei unterschiedliche Darstellungen wichtig. Erstens gibt es eine harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Zweitens gibt es eine harmonisierte Kennzeichnung für eine besondere gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Im Alltag werden beide Darstellungen oft verkürzt als Label bezeichnet. Inhalt, Einsatzbereich und Pflegeaufwand sind jedoch nicht gleich.

Die neuen Hinweise betreffen nach der WKO-Darstellung sowohl den stationären Handel als auch den Onlinehandel. Ein Betrieb mit Geschäftslokal und Webshop sollte deshalb nicht zwei voneinander unabhängige Projekte starten. Besser ist eine gemeinsame Quelle für freigegebene Vorlagen, Produktdaten und Verantwortlichkeiten.

Gewährleistung und Garantie nicht vermischen

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, wenn eine Ware bei der Übergabe nicht vertragsgemäß ist. Eine gewerbliche Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage eines Herstellers oder eines anderen Garantiegebers. Sie darf gesetzliche Rechte nicht verdrängen oder unklar erscheinen lassen.

Diese Unterscheidung muss sich auch im Webshop zeigen. Wer allgemeine Aussagen wie „drei Jahre Garantie“ verwendet, sollte eindeutig dokumentieren können, wer die Zusage gibt, welches Produkt und welche Bestandteile erfasst sind, wie lange sie gilt und welche Bedingungen dazugehören. Eine Marketingaussage darf nicht versehentlich wie eine umfassendere Garantie wirken, als tatsächlich angeboten wird.

Für die Vorbereitung empfiehlt sich eine gemeinsame Durchsicht durch Shop-Verantwortliche, Produktmanagement und die zuständige Rechtsberatung. Das reduziert das Risiko, dass technisch korrekte Labels auf unvollständigen oder widersprüchlichen Stammdaten beruhen.

Der allgemeine Gewährleistungshinweis

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher muss künftig die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht klar vor Vertragsabschluss erscheinen. Die WKO weist darauf hin, dass diese Mitteilung neutral formuliert ist und nicht verändert werden darf. Sie ist als allgemeiner Hinweis gedacht und muss nicht bei jedem einzelnen Produkt wiederholt werden.

Im Webshop braucht der Hinweis trotzdem einen Platz, an dem Kundinnen und Kunden ihn vor der Bestellung wahrnehmen können. Ein Link, der erst nach mehreren Klicks in einem langen Rechtstext endet, ist dafür keine gute Ausgangslösung. Geeignet kann ein gut sichtbarer allgemeiner Bereich sein, der in den relevanten Kaufstrecken rechtzeitig erscheint. Die konkrete Platzierung sollte für das verwendete Shopsystem und den Bestellablauf geprüft werden.

Zusätzlich nennt die WKO die nachvertragliche Information: Der Gewährleistungshinweis soll im Onlinehandel auch in der Bestätigungsmail oder einer vergleichbaren Vertragsbestätigung enthalten sein. Damit wird aus einer Frontend-Aufgabe zugleich ein Thema für E-Mail-Templates und Transaktionssysteme.

Wann das GARAN-Label erforderlich wird

Das produktbezogene GARAN-Label ist nicht pauschal bei jeder Herstellergarantie einzusetzen. Nach der Richtlinie und der aktuellen WKO-Auslegung kommt es auf mehrere Voraussetzungen an: Der Hersteller bietet die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten an, sie gilt für die gesamte Ware, ihre Dauer beträgt mehr als zwei Jahre und der Hersteller stellt die Information dem Händler zur Verfügung.

Eine Garantie nur für einen einzelnen Bauteil fällt damit nicht automatisch in denselben Anwendungsfall. Ebenso sollte ein Händler keine fehlenden Angaben durch Vermutungen ergänzen. Die Richtlinie stellt klar, dass Händler nicht aktiv auf beliebigen produktspezifischen Websites nach der Information suchen müssen. Sobald die Angaben vom Hersteller bereitgestellt werden, müssen sie aber korrekt dem passenden Produkt zugeordnet werden.

Das Label enthält veränderbare Felder für die Anzahl der Garantie-Jahre, den Herstellernamen und die Modellbezeichnung. Andere Bestandteile, etwa Titel, Symbole, mehrsprachige Texte und der vorgegebene QR-Code, dürfen nicht frei umgestaltet werden. Eigene Markenfarben oder ein neu gezeichneter QR-Code sind daher keine geeignete Abkürzung.

Welche Produktdaten der Shop benötigt

Die technische Umsetzung beginnt nicht im Seitentemplate, sondern bei den Produktdaten. Für jedes potenziell betroffene Produkt sollte ein strukturierter Datensatz vorhanden sein. Mindestens hilfreich sind:

  • eindeutige interne Produkt-ID und verkaufsseitige Modellbezeichnung,
  • Name des Herstellers beziehungsweise der Marke,
  • Dauer der kostenlosen Haltbarkeitsgarantie in Jahren,
  • Bestätigung, dass die Garantie die gesamte Ware umfasst,
  • Version und Quelle der Herstellerinformation,
  • Datum der letzten Prüfung und zuständige Person,
  • Zuordnung zur freigegebenen Label-Datei oder zum Renderprozess.

Ein einzelnes Freitextfeld „Garantie“ reicht dafür selten aus. Es lässt sich schwer validieren, schlecht filtern und kann beim Import aus Warenwirtschaft oder Lieferantendatei unterschiedliche Bedeutungen haben. Besser sind getrennte Felder mit klaren erlaubten Werten sowie ein Freigabestatus.

Gerade bei Varianten ist die Modellzuordnung wichtig. Wenn Farbe, Speicherausstattung oder Bauform unterschiedliche Modellnummern oder Garantien haben, darf der Webshop nicht ein einziges Label ungeprüft auf alle Varianten übertragen.

Produktseite, Warenkorb und Bestellübersicht planen

Das GARAN-Label muss beim betroffenen Produkt erkennbar sein. Für den Onlinehandel nennt die WKO außerdem die Bestellübersicht vor dem Abschluss. Deshalb sollte der technische Test mindestens Produktseite, Variantenwechsel, Warenkorb und letzten Bestellschritt umfassen.

In einer Produktliste mit vielen Artikeln kann ein vollständig dargestelltes Label schnell zu klein oder unübersichtlich werden. Die EU-Vorgaben erlauben für Online-Oberflächen unter bestimmten Bedingungen ein geschachteltes Format. Dann muss die vollständige Kennzeichnung bereits bei der ersten vorgesehenen Interaktion erscheinen, etwa beim ersten Klick, Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen. Ein Tooltip, der nur mit der Maus funktioniert, wäre auf Mobilgeräten keine belastbare Lösung.

Im Onlineverkauf ist das Label in Farbe darzustellen. Außerdem müssen QR-Code, Proportionen, Schrift und weitere grafische Vorgaben der Durchführungsverordnung eingehalten werden. Teams sollten deshalb die offiziellen Dateien der Europäischen Kommission verwenden und nicht versuchen, das Motiv anhand eines Screenshots nachzubauen.

Bestätigungsmails und PDF-Dokumente mitprüfen

Viele Webshop-Projekte enden beim erfolgreichen Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“. Die neuen Hinweise reichen weiter. Laut WKO müssen sowohl der allgemeine Gewährleistungshinweis als auch ein erforderliches Garantielabel in der nachvertraglichen Information enthalten sein.

Prüfen Sie deshalb, wo die Vertragsbestätigung erzeugt wird. Das kann direkt im Shopsystem, in einem E-Mail-Dienst, im ERP oder in einer Middleware passieren. Bei Bestellungen mit mehreren Produkten muss die produktbezogene Kennzeichnung dem richtigen Artikel zugeordnet bleiben. Auch Gastbestellungen, abweichende Spracheinstellungen und erneut versendete Bestätigungen gehören in den Test.

Falls die Bestätigung als PDF erzeugt wird, sollten Bildqualität und Lesbarkeit kontrolliert werden. Ein im Browser scharfes Label kann durch PDF-Komprimierung oder E-Mail-Optimierung unlesbar werden. Der QR-Code muss in der tatsächlichen versendeten Datei funktionieren, nicht nur in der Designvorlage.

Mobile Darstellung und Barrierefreiheit testen

Ein Pflichtinhalt hilft wenig, wenn er auf einem Smartphone abgeschnitten, von einem Cookie-Banner verdeckt oder nur durch eine unbeschriftete Grafik erkennbar ist. Testen Sie die Hinweise deshalb auf kleinen Bildschirmen, mit vergrößerter Schrift und bei Bedienung ohne Maus.

Die offiziellen grafischen Vorgaben dürfen dabei nicht eigenmächtig verändert werden. Ergänzende technische Maßnahmen können dennoch nötig sein: sinnvolle Alternativtexte, verständliche Bezeichnungen für aufklappbare Elemente, eine nachvollziehbare Fokusreihenfolge und ausreichend große Bedienflächen. Bei geschachtelten Darstellungen muss der vollständige Inhalt auch per Tastatur und Touch erreichbar sein.

Die Sichtprüfung sollte mit realistischen langen Produktnamen erfolgen. Stabile Container und reservierter Platz verhindern, dass sich der Bestellbutton beim Laden des Labels verschiebt oder der Hinweis andere wichtige Angaben überdeckt.

Ein sinnvoller Umsetzungsplan für KMU

  1. Betroffenheit abgrenzen: B2C-Warenverkäufe, Zielmärkte, Vertriebskanäle und Shop-Systeme erfassen.
  2. Offizielle Vorlagen sichern: Aktuelle Dateien und Erläuterungen von EU-Kommission und WKO zentral ablegen.
  3. Garantiedaten inventarisieren: Hersteller, Modelle, Dauer, Umfang und Quelle je Produkt prüfen.
  4. Datenmodell ergänzen: Strukturierte Felder, Validierungen und einen Freigabestatus anlegen.
  5. Shop-Templates anpassen: Allgemeine Mitteilung und produktbezogenes Label an den vorgesehenen Stellen integrieren.
  6. Nachvertragliche Dokumente erweitern: E-Mail- und PDF-Templates mit denselben freigegebenen Daten versorgen.
  7. Testfälle durchführen: Desktop, Smartphone, Tastatur, Varianten, Gastkauf und gemischten Warenkorb prüfen.
  8. Änderungsprozess festlegen: Neue Herstellerangaben und geänderte Garantien künftig nachvollziehbar aktualisieren.

Der Plan sollte einen fachlichen Abnahmepunkt enthalten. Eine rein technische Freigabe bestätigt nur, dass etwas angezeigt wird. Sie beantwortet nicht, ob das richtige Label beim richtigen Produkt und zur richtigen Garantie erscheint.

Typische Fehler vor dem Stichtag

  • Gewährleistung und Garantie werden gleichgesetzt: Dadurch entstehen missverständliche Produkttexte und falsche Erwartungen.
  • Das GARAN-Label wird pauschal ausgerollt: Nicht jede Garantie erfüllt die Voraussetzungen.
  • Die offizielle Gestaltung wird verändert: Farben, QR-Code und feste Bestandteile werden als frei gestaltbares Werbesiegel behandelt.
  • Nur die Produktseite wird angepasst: Bestellübersicht und Vertragsbestätigung bleiben unverändert.
  • Produktdaten werden manuell dupliziert: Shop, E-Mail und PDF zeigen nach einer Änderung unterschiedliche Angaben.
  • Mobile Interaktion wird vergessen: Ein Hover-Effekt funktioniert nicht auf Touchscreens.
  • Auslandsmärkte werden pauschal behandelt: Nationale Stichtage und Anforderungen können sich unterscheiden.

Wer diese Fehler früh erkennt, spart kurz vor dem Stichtag aufwendige Einzelkorrekturen an tausenden Produkten.

Zusammenhang mit Widerrufsbutton und Umweltwerbung

Die Label-Pflichten sollten nicht isoliert geplant werden. Österreichische Webshops müssen sich 2026 auch mit der neuen Online-Rücktrittsfunktion befassen. Unser Leitfaden zum Widerrufsbutton im österreichischen Webshop zeigt, wie Oberfläche, Formular und Eingangsbestätigung zusammenspielen.

Auch Produktwerbung verdient einen gemeinsamen Review. Lange Garantien können ein starkes Verkaufsargument sein, dürfen aber nicht mit pauschalen oder unbelegten Nachhaltigkeitsversprechen verknüpft werden. Der Beitrag Umweltwerbung ab September 2026 bietet dafür eine ergänzende Checkliste.

Technisch lohnt es sich, diese Änderungen als ein gemeinsames Release für Produktinformationen und Verbraucherrechte zu behandeln. So werden Checkout, Rechtstexte, Produktdaten und E-Mails einmal vollständig statt mehrfach punktuell geprüft.

Checkliste für die finale Abnahme

  • Ist der allgemeine Gewährleistungshinweis vor Vertragsabschluss klar sichtbar?
  • Wird ausschließlich die offizielle, unveränderte Mitteilung verwendet?
  • Erscheint das GARAN-Label nur bei Produkten, deren Herstellerangaben die Voraussetzungen erfüllen?
  • Stimmen Jahre, Herstellername und Modellkennung mit der freigegebenen Quelle überein?
  • Ist das Label online in Farbe und ohne verzerrte Proportionen dargestellt?
  • Funktionieren geschachtelte Darstellungen mit Maus, Tastatur und Touch?
  • Sind Gewährleistungshinweis und erforderliche Produktlabels in der Vertragsbestätigung enthalten?
  • Bleiben QR-Code und Texte in E-Mail und PDF lesbar?
  • Sind Zuständigkeit, Freigabe und spätere Aktualisierung dokumentiert?

Dokumentieren Sie die Abnahme mit Datum, getesteten Shopversionen und Beispielen. Das erleichtert spätere Änderungen und zeigt intern, welche Annahmen geprüft wurden.

Fazit: Aus einer Pflicht eine verlässliche Produktinformation machen

Das Gewährleistungslabel im Webshop ist keine einzelne Grafik, die kurz vor dem 27. September hochgeladen wird. Die Umsetzung verbindet rechtliche Einordnung, verlässliche Produktdaten, sichtbare Shop-Elemente, einen mobilen Checkout und nachvertragliche Kommunikation.

Österreichische Händler sollten zuerst Gewährleistungshinweis und GARAN-Label klar unterscheiden. Danach lassen sich Datenbestand, Templates und Tests gezielt organisieren. Wer mit einer kleinen Auswahl typischer Produkte beginnt und den vollständigen Kaufprozess bis zur Bestätigungsmail prüft, erhält ein belastbares Muster für den restlichen Katalog.

Der praktische nächste Schritt: Wählen Sie heute drei Produkte mit unterschiedlichen Garantiesituationen aus, prüfen Sie die Herstellerunterlagen und verfolgen Sie deren Daten durch Produktseite, Warenkorb, Checkout und Bestätigung. So werden die tatsächlichen Lücken im eigenen System sichtbar, bevor der gesamte Katalog bearbeitet wird.

Offizielle Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen für österreichische Unternehmen und keine individuelle Rechtsberatung. Prüfen Sie die konkrete Umsetzung für Ihr Sortiment, Ihr Geschäftsmodell und Ihre Zielmärkte mit einer geeigneten Fachstelle.

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