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Recht & Sicherheit

AI Act Transparenzpflichten seit 2. August 2026: Was österreichische KMU jetzt konkret umsetzen müssen

17. August 2026
9 Min. Lesezeit
AI Act Transparenzpflichten seit 2. August 2026: Was österreichische KMU jetzt konkret umsetzen müssen
In diesem Artikel

Was der EU AI Act für österreichische KMU bedeutet

Seit dem 2. August 2026 gilt eine neue Etappe des EU AI Act – der europäischen Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Für viele kleine und mittlere Unternehmen in Österreich steht dabei ein konkretes Thema im Vordergrund: Transparenz und Kennzeichnung beim Einsatz von KI-Systemen. Der AI Act ist weltweit das erste verbindliche Regelwerk, das den Einsatz von KI nach Risikostufen reguliert und für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich gilt – also auch für Betriebe in Wien, Graz, Linz oder Bregenz.

Laut Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) setzen bereits 53 % der österreichischen Betriebe KI-Tools ein. Zwei Drittel der Anwenderinnen und Anwender berichten dabei von konkreten Erfolgen durch Kostensenkungen, höhere Produktivität oder neue Kundengruppen. Diese breite Nutzung macht es umso wichtiger, die neuen Pflichten zu kennen und rechtzeitig umzusetzen – unabhängig davon, ob ein Unternehmen KI selbst entwickelt oder fertige Lösungen einkauft und einsetzt.

Dieser Ratgeber richtet sich an Betreiberinnen und Betreiber von KI-Systemen, also an Unternehmen, die KI-Anwendungen in ihrem Betrieb nutzen – etwa Chatbots auf der Website, KI-gestützte Bildgenerierung oder automatisierte Textproduktion. Er gibt einen strukturierten Überblick über die seit 2. August 2026 geltenden Anforderungen und zeigt, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Die Transparenzpflichten im Überblick: Wer ist betroffen?

Der AI Act unterscheidet grundsätzlich zwischen Anbietern (also Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, z. B. einen Chatbot programmieren und vermarkten) und Betreibern (also Unternehmen, die solche Systeme im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzen). Beide Gruppen können von den Transparenzpflichten betroffen sein – allerdings in unterschiedlichem Ausmaß.

Betreiber: Wann gilt die Kennzeichnungspflicht?

Als Betreiberin oder Betreiber sind Sie immer dann in der Pflicht, wenn Sie KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte veröffentlichen, die Nutzerinnen und Nutzer möglicherweise für menschenerstellt halten könnten. Das betrifft insbesondere folgende Szenarien:

  • KI-Chatbots: Wenn auf Ihrer Website ein Chatbot mit Kundinnen und Kunden interagiert, müssen diese klar und verständlich darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren – und nicht mit einer menschlichen Person. Diese Information muss spätestens zu Beginn der Interaktion erfolgen.
  • Deepfakes und synthetische Medieninhalte: Bild-, Video- oder Audiomaterial, das mittels KI erstellt oder manipuliert wurde und reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellt, muss als KI-generiert gekennzeichnet sein.
  • Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: KI-generierte Texte, die sich mit gesellschaftlich relevanten Themen befassen – etwa Wahlen, Gesundheit oder Sicherheit – unterliegen ebenfalls Kennzeichnungspflichten.

Was nicht automatisch gekennzeichnet werden muss

Wichtig für die Praxis: Nicht jedes KI-generierte Bild und nicht jeder mit KI-Unterstützung verfasste Text benötigt automatisch ein sichtbares Label. Entscheidend ist der Kontext und das Täuschungspotenzial. Wer KI etwa für interne Prozesse, zur Textüberarbeitung oder für künstlerische Inhalte nutzt, die eindeutig als solche erkennbar sind, muss nicht in jedem Fall aktiv kennzeichnen. Trotzdem empfiehlt es sich, intern zu dokumentieren, wo und wie KI im Unternehmen eingesetzt wird.

Konkrete Handlungsschritte für KMU in Österreich

Die Umsetzung der Transparenzpflichten muss kein bürokratisches Mammutprojekt sein. Mit einem strukturierten Vorgehen können österreichische KMU die wesentlichen Anforderungen Schritt für Schritt erfüllen. Die folgenden Maßnahmen orientieren sich an den Empfehlungen der WKÖ und dem aktuellen Stand der europäischen Regulierung.

Schritt 1: KI-Inventar erstellen

Verschaffen Sie sich zunächst einen vollständigen Überblick darüber, welche KI-Systeme und KI-gestützten Dienste in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind. Dazu zählen nicht nur selbst entwickelte Anwendungen, sondern auch eingekaufte Softwarelösungen mit KI-Funktionen – etwa KI-Features in CRM-Systemen, automatisierte E-Mail-Generierung, Chatbots oder KI-gestützte Bildbearbeitung. Halten Sie fest, für welchen Zweck jedes Tool eingesetzt wird und ob es in Kundenkontakt steht.

Schritt 2: Transparenzpflichten je System prüfen

Prüfen Sie für jedes identifizierte System, ob eine Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflicht besteht. Leitfrage: Könnte eine Nutzerin oder ein Nutzer den KI-generierten Inhalt oder die Interaktion mit dem System irrtümlich für menschlichen Ursprung halten? Wenn ja, ist in der Regel eine klare Kennzeichnung erforderlich. Die WKÖ hat dazu Checklisten und Orientierungshilfen veröffentlicht, die KMU bei dieser Prüfung unterstützen.

Schritt 3: Hinweise und Labels sichtbar einbinden

Dort, wo eine Kennzeichnungspflicht besteht, muss die Information für Nutzerinnen und Nutzer klar, verständlich und rechtzeitig zugänglich sein. Für Chatbots bedeutet das konkret: Zu Beginn jeder Interaktion sollte ein deutlicher Hinweis erscheinen, dass es sich um einen automatisierten KI-Dienst handelt. Für KI-generierte Bilder oder Videos empfiehlt sich eine gut sichtbare Beschriftung im Bild oder in der Bildunterschrift. Achten Sie darauf, dass diese Hinweise nicht versteckt in Fußnoten oder AGB verschwinden.

Schritt 4: Interne Dokumentation aufbauen

Unabhängig von der Außenwirkung sollten Sie intern dokumentieren, welche KI-Systeme Sie einsetzen, zu welchem Zweck und seit wann. Diese Dokumentation dient als Nachweis bei möglichen Anfragen durch Behörden und schafft intern Klarheit über Verantwortlichkeiten. Halten Sie auch fest, welche Anpassungen Sie im Zuge der AI-Act-Umsetzung vorgenommen haben.

Schritt 5: Mitarbeitende schulen

Der AI Act verlangt von Betreiberinnen und Betreibern ausdrücklich, dass Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das schließt grundlegendes Wissen über die Funktionsweise der eingesetzten Systeme, deren Grenzen und die geltenden Pflichten ein. Planen Sie entsprechende interne Schulungen ein – oder nutzen Sie externe Angebote, etwa die KI-Webinare der WKÖ.

Förderungen und Unterstützungsangebote für österreichische KMU

Die Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen kostet Zeit und Ressourcen – beides, das in KMU oft knapp ist. Österreichische Unternehmen können jedoch auf eine Reihe von Förder- und Unterstützungsangeboten zurückgreifen, die die Digitalisierung und den verantwortungsvollen KI-Einsatz erleichtern.

KMU.DIGITAL und Digital Skills Scheck

Das seit 2017 etablierte Förderprogramm KMU.DIGITAL hat bereits über 30.000 Unternehmen bei der digitalen Transformation begleitet und bietet auch Unterstützung bei KI-bezogenen Vorhaben. Ergänzend dazu ermöglicht der Digital Skills Scheck 2026 – gefördert durch die FFG – die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich digitale und ökologische Transformation. Für KMU, die ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI schulen wollen, ist das ein direkter Ansatzpunkt.

Digital Innovation Hubs und European Digital Innovation Hubs

Die nationalen Digital Innovation Hubs (DIHs) sowie das europäische Netzwerk der European Digital Innovation Hubs (eDIHs) bieten KMU praxisnahe Beratung, Testmöglichkeiten und Vernetzung rund um Digitalisierungsthemen – einschließlich KI-Compliance. Das Prinzip „Test before Invest

Rollen im AI Act genau verstehen: Anbieter, Betreiber und die Besonderheiten für KMU

Für die korrekte Umsetzung der Transparenzpflichten ist es entscheidend, die eigene Rolle im Sinne des AI Act präzise zu bestimmen. Die Verordnung (EU) 2024/1689 unterscheidet nicht nur zwischen Anbietern und Betreibern, sondern kennt auch Konstellationen, in denen ein Unternehmen beide Rollen gleichzeitig einnimmt. Ein österreichisches KMU, das einen bestehenden Chatbot-Dienst eines externen Anbieters auf der eigenen Website einbindet und dabei eigene Konfigurationen vornimmt, kann dadurch in bestimmten Bereichen selbst Pflichten als Anbieter übernehmen. Diese Grenze ist in der Praxis nicht immer sofort erkennbar und sollte sorgfältig geprüft werden.

Grundsätzlich gilt: Wer ein KI-System lediglich unverändert so einsetzt, wie es der Anbieter vorgesehen hat, trägt in erster Linie Betreiberpflichten. Wer hingegen wesentliche Anpassungen am System vornimmt oder es für einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Zweck verwendet, kann in die Rolle des Anbieters rutschen – mit deutlich umfangreicheren Pflichten, die über die reinen Transparenzanforderungen hinausgehen. Für KMU, die kommerzielle KI-Tools einsetzen, ohne sie selbst zu entwickeln, ist die Betreiberrolle der häufigere Fall. Dennoch lohnt es sich, die Nutzungsbedingungen und technischen Dokumentationen der eingesetzten Lösungen daraufhin zu prüfen, welche Verantwortlichkeiten der Anbieter explizit auf den Betreiber überträgt.

Pflichten des Anbieters gegenüber dem Betreiber

Anbieter von KI-Systemen sind ihrerseits verpflichtet, Betreibern alle notwendigen Informationen bereitzustellen, damit diese ihre eigenen Pflichten erfüllen können. Dazu gehören klare Gebrauchsanweisungen, Informationen zu den Fähigkeiten und Grenzen des Systems sowie Hinweise darauf, für welche Zwecke das System geeignet ist und für welche nicht. Österreichische KMU sollten diese Unterlagen von ihren Softwarelieferanten aktiv einfordern, falls sie nicht automatisch mitgeliefert werden. Die vorhandene Dokumentation bildet auch die Grundlage für die interne Dokumentationspflicht des Betreibers.

Zeitplan des AI Act: Was nach dem 2. August 2026 noch kommt

Der 2. August 2026 markiert einen wichtigen, aber nicht den abschließenden Meilenstein im Inkrafttreten des AI Act. Unternehmen, die sich jetzt auf die Transparenzpflichten konzentrieren, sollten gleichzeitig den weiteren Zeitplan im Blick behalten, um spätere Anpassungsaufwände frühzeitig einzuplanen. Die Verordnung sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten vor, das verschiedene Kategorien von KI-Systemen und Verpflichtungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden lässt.

Für KMU besonders relevant ist, dass für Hochrisiko-KI-Systeme – also Systeme, die in sensiblen Bereichen wie Personalentscheidungen, Kreditvergabe oder kritischer Infrastruktur eingesetzt werden – weitergehende Dokumentations-, Konformitätsbewertungs- und Registrierungspflichten gelten, die zu einem späteren Zeitpunkt vollständig anwendbar werden. Betriebe, die KI etwa im Bereich der Mitarbeiterauswahl oder zur automatisierten Bonitätsprüfung einsetzen oder planen einzusetzen, sollten diesen Bereich gesondert beobachten und frühzeitig rechtliche Einschätzungen einholen.

Verbotene KI-Praktiken: Was seit Februar 2025 gilt

Bereits seit Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen im Rahmen des AI Act vollständig verboten. Dazu zählen unter anderem Systeme zur unterschwelligen Beeinflussung von Personen ohne deren Wissen sowie KI-gestützte Social-Scoring-Systeme durch öffentliche Stellen. Für die meisten österreichischen KMU sind diese Verbote weniger unmittelbar relevant als die Transparenzpflichten, dennoch ist es sinnvoll, das eigene KI-Inventar auch auf mögliche Berührungspunkte mit verbotenen Praktiken zu überprüfen.

KI-Kompetenz als strategische Grundlage: Schulung und Unterstützung gezielt nutzen

Der Statusbericht 2026 zur EU Digital Decade zeigt für Österreich eine solide digitale Basis, weist aber gleichzeitig auf deutlichen Aufholbedarf bei der wertschöpfenden Nutzung fortgeschrittener Technologien wie KI und bei der Verfügbarkeit von IKT-Fachkräften hin. Für KMU ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe: Einerseits müssen sie die regulatorischen Anforderungen des AI Act erfüllen, andererseits sollen sie KI als echten Wettbewerbsvorteil nutzen können. Beide Ziele setzen ein Grundverständnis der eingesetzten Technologien voraus.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat im April 2026 die dritte Auflage ihrer KI-Guidelines für KMU veröffentlicht. Diese sind laut WKÖ noch praxisnäher und flexibler im Einsatz gestaltet als die Vorgängerversionen und bieten konkrete Orientierung für Betriebe, die KI verantwortungsvoll einsetzen wollen. Die Guidelines können als strukturierte Grundlage für die interne Auseinandersetzung mit dem Thema genutzt werden – etwa als Ausgangspunkt für die Erstellung interner KI-Regeln, die der AI Act von Betreibern ebenfalls empfiehlt.

Interne KI-Regeln als gute Praxis

Auch wenn der AI Act für viele KMU keine umfassende interne KI-Governance vorschreibt, empfiehlt es sich, klare betriebsinterne Regelungen zum KI-Einsatz zu formulieren. Solche internen Richtlinien schaffen Klarheit für Mitarbeitende, definieren Verantwortlichkeiten und helfen dabei, den Überblick über eingesetzte Systeme zu behalten. Sie können auch dabei helfen, neue KI-Tools systematisch auf ihre Compliance-Relevanz zu prüfen, bevor sie im Betrieb eingeführt werden. Die folgende Liste gibt eine Orientierung, welche Punkte solche internen Regeln sinnvollerweise abdecken sollten:

  • Geltungsbereich: Welche KI-Systeme und Anwendungsfälle sind von den internen Regeln erfasst?
  • Verantwortlichkeiten: Wer im Unternehmen ist für die Einhaltung der AI-Act-Pflichten zuständig?
  • Freigabeprozess: Wie wird die Einführung neuer KI-Tools geprüft und genehmigt?
  • Kennzeichnungsstandards: Welche einheitlichen Formulierungen oder Labels werden für externe KI-Hinweise verwendet?
  • Schulungsplan: Wann und in welcher Form werden Mitarbeitende zu KI-Themen weitergebildet?
  • Aktualisierungsrhythmus: In welchen Abständen werden die internen Regeln an neue regulatorische Entwicklungen angepasst?

Das europäische AI Office, das im Rahmen des AI Act eingerichtet wurde, fungiert als zentrale Anlaufstelle auf EU-Ebene und veröffentlicht laufend aktualisierte Leitlinien und Klarstellungen zur Anwendung der Verordnung. Österreichische KMU, die aktuelle Informationen direkt aus der europäischen Regulierungsebene beziehen wollen, können die Publikationen des AI Office als ergänzende Informationsquelle nutzen – insbesondere dann, wenn branchenspezifische Fragen auftreten, die nationale Stellen noch nicht abschließend beantwortet haben.

Nächster sinnvoller Schritt

Prüfen Sie die wichtigsten Punkte für Ihr Unternehmen und setzen Sie zuerst die Maßnahme um, die Auffindbarkeit und Vertrauen nachvollziehbar verbessert. Wer sein Unternehmen zusätzlich öffentlich sichtbar machen möchte, kann den Firmeneintrag auf firmenwebseiten.at anlegen oder aktualisieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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