Der EU AI Act und seine Bedeutung für österreichische KMU
Der EU AI Act – die Verordnung (EU) 2024/1689 – ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Mit 1. August 2024 ist er formal in Kraft getreten, doch die einzelnen Pflichten werden gestaffelt wirksam. Seit dem 2. August 2026 gelten unter anderem neue Transparenz- und Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte KI-Systeme. Für österreichische Klein- und Mittelbetriebe bedeutet das: Der Zeitraum für eine geordnete Vorbereitung wird kürzer, und eine zentrale Anforderung betrifft unmittelbar das eigene Personal.
Laut WKO-Informationen müssen Unternehmen insbesondere ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI schulen, Transparenzanforderungen erfüllen und je nach eingesetztem KI-System umfangreiche Dokumentations- sowie Sicherheitsvorgaben beachten. Gerade die Schulungspflicht wird von vielen KMU-Inhaberinnen und -Inhabern unterschätzt, obwohl sie praktisch alle Betriebe betrifft, die KI-Tools im Arbeitsalltag nutzen. Eine aktuelle WKÖ-Umfrage zeigt, dass bereits 53 % der österreichischen Unternehmen KI-Tools einsetzen – die Schulungspflicht ist damit für die Mehrheit der Betriebe bereits heute relevant.
Was der AI Act konkret von Unternehmen verlangt: Schulung und KI-Kompetenz
Der AI Act unterscheidet verschiedene Risikostufen für KI-Systeme und knüpft daran unterschiedliche Pflichten. Die Schulungspflicht für Mitarbeitende ist jedoch keine Frage des Risikoniveaus allein – sie gilt grundsätzlich für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder betreiben, unabhängig davon, ob es sich um ein Hochrisiko-System oder ein einfaches KI-gestütztes Werkzeug handelt. Die Verordnung verlangt, dass Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, um die eingesetzten Systeme sachgerecht nutzen und deren Grenzen einschätzen zu können.
Was bedeutet „KI-Kompetenz
KI-Kompetenz als gesetzliche Pflicht: Was der Begriff konkret bedeutet
Der AI Act verwendet den Begriff „KI-Kompetenz
Für einen Kleinbetrieb, der etwa einen KI-gestützten Chatbot für die Kundenkommunikation einsetzt, bedeutet das konkret: Die betreffenden Mitarbeitenden müssen nicht nur in der Lage sein, das Tool zu bedienen, sondern auch verstehen, welche Arten von Fehlern das System produzieren kann, wann eine menschliche Überprüfung erforderlich ist und wie sie mit unerwarteten Ausgaben umgehen sollen. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen das System selbst entwickelt hat oder es als fertige Lösung eines Drittanbieters nutzt.
Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Frage der Dokumentation: Unternehmen sollten nicht nur Schulungen durchführen, sondern deren Inhalte, Teilnehmende und Zeitpunkte festhalten. Im Falle von Kontrollen durch zuständige Behörden kann ein solches Schulungsprotokoll als Nachweis dienen, dass die Pflichten aus dem AI Act tatsächlich erfüllt wurden. Die WKO empfiehlt Betrieben daher, frühzeitig geeignete Aufzeichnungsmechanismen einzurichten, bevor Pflichten schlagend werden.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen im selben Betrieb. Mitarbeitende, die KI-Systeme täglich operativ nutzen, benötigen eine andere Art der Schulung als Führungskräfte, die strategische Entscheidungen über den KI-Einsatz treffen. Der AI Act legt nahe, dass beide Gruppen über die für ihre jeweilige Rolle erforderliche KI-Kompetenz verfügen müssen. Eine einheitliche Schulung für alle Beschäftigten reicht daher möglicherweise nicht aus, um den Anforderungen vollständig zu entsprechen.
Transparenzpflichten ab 2. August 2026: Welche KI-Anwendungen betroffen sind
Seit dem 2. August 2026 ist eine weitere zentrale Etappe des EU AI Act in Kraft getreten. Im Mittelpunkt dieser Stufe stehen Transparenz- und Kennzeichnungsanforderungen, die für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte gelten. Für österreichische KMU bedeutet das, dass sie ihre bestehenden und geplanten KI-Anwendungen systematisch daraufhin überprüfen müssen, ob sie unter diese Kennzeichnungspflichten fallen. Laut WKO-Informationen sind vor allem KI-Chatbots, Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse betroffen.
Wichtig für Unternehmen ist dabei eine Klarstellung, die häufig zu Missverständnissen führt: Nicht jedes KI-generierte Bild und nicht jeder KI-verfasste Text benötigt automatisch ein sichtbares Label. Die Kennzeichnungspflicht greift nur bei bestimmten Kategorien von Inhalten und Systemen. Betriebe sollten daher nicht pauschal alle KI-Outputs kennzeichnen, sondern gezielt prüfen, welche ihrer konkreten Anwendungsfälle unter die Regelungen fallen. Fehlinformationen oder übertriebene Vorsichtsmaßnahmen können dabei sowohl organisatorischen Mehraufwand als auch Kommunikationsprobleme verursachen.
Für Unternehmen, die KI-Chatbots zur Kundenbetreuung oder im internen Betrieb einsetzen, ist die Transparenzpflicht besonders praxisrelevant. Wenn Nutzerinnen und Nutzer mit einem automatisierten System interagieren, muss dies entsprechend offengelegt werden. Diese Anforderung schützt einerseits die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten, stellt aber andererseits auch konkrete technische und kommunikative Anforderungen an die Unternehmen. Bestehende Systemkonfigurationen müssen gegebenenfalls angepasst und interne Kommunikationsrichtlinien überarbeitet werden.
Darüber hinaus empfiehlt die WKO Unternehmen, neben der Prüfung externer Anwendungen auch die eigenen internen KI-Regeln zu überdenken. Betriebe, die keine klaren internen Richtlinien für den Umgang mit KI-Tools haben, laufen Gefahr, dass Mitarbeitende KI-generierte Inhalte ohne entsprechende Prüfung veröffentlichen oder weiterverwenden. Solche internen Regelwerke sind nicht nur ein organisatorisches Instrument, sondern können auch als Grundlage für die Erfüllung der Transparenzpflichten dienen.
Risikostufen des AI Act und ihre praktische Bedeutung für KMU
Der AI Act gliedert KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien, und die jeweiligen Pflichten richten sich nach dieser Einstufung. Am oberen Ende der Skala stehen Hochrisiko-Systeme, beispielsweise solche, die in der Personalverwaltung, bei der Kreditvergabe oder im Bereich der kritischen Infrastruktur eingesetzt werden. Für diese Systeme gelten besonders strenge Anforderungen an Dokumentation, Sicherheit und Transparenz. KMU, die solche Systeme nutzen oder betreiben, müssen mit erheblichem Aufwand bei der Compliance-Vorbereitung rechnen.
Daneben gibt es Systeme mit mittlerem oder geringem Risiko, für die weniger umfangreiche, aber dennoch relevante Anforderungen gelten. Auch hier sind Transparenzpflichten und grundlegende Anforderungen an die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu erfüllen. Für viele KMU wird diese mittlere Kategorie die praktisch bedeutsamste sein, da zahlreiche im Unternehmensalltag eingesetzte Tools – von KI-gestützten Textverarbeitungshilfen bis hin zu Chatbots – in diesem Bereich angesiedelt sind. Eine sorgfältige Analyse des eigenen KI-Einsatzes ist daher unerlässlich.
Bestimmte KI-Anwendungen sind durch den AI Act gänzlich verboten. Dazu zählen Systeme, die Menschen auf der Grundlage sozialer Kriterien bewerten oder die Schwächen von Personen ausnutzen, um deren Verhalten gegen ihren Willen zu beeinflussen. Für KMU ist es wichtig zu wissen, dass diese Verbote unabhängig von der Unternehmensgröße gelten. Auch ein Kleinbetrieb, der versehentlich eine solche Anwendung einsetzt, kann mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden. Eine präventive Prüfung der eingesetzten Tools ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern notwendig.
Die Herausforderung für KMU besteht darin, dass die Einstufung eines Systems in eine bestimmte Risikokategorie nicht immer offensichtlich ist, insbesondere wenn es sich um zugekaufte Softwarelösungen handelt. Betriebe sind in diesen Fällen darauf angewiesen, von ihren Softwarelieferanten entsprechende Informationen zu erhalten. Die WKO empfiehlt, bei der Beschaffung von KI-Lösungen gezielt nach der Risikoeinstufung gemäß AI Act zu fragen und entsprechende Nachweise einzufordern. Dies sollte idealerweise bereits in den Beschaffungsprozess und in Vertragsklauseln eingebettet werden.
Förderinstrumente für KMU-Digitalisierung und KI-Schulung in Österreich und Europa
Für österreichische KMU, die die Anforderungen des AI Act umsetzen und gleichzeitig ihre digitalen Kompetenzen ausbauen möchten, stehen mehrere Förderprogramme zur Verfügung. Auf nationaler Ebene ist das Programm KMU.DIGITAL ein etabliertes Instrument, das seit 2017 existiert und bereits über 30.000 Unternehmen unterstützt hat. Es bietet Förderungen für Digitalisierungsmaßnahmen, die je nach Vorhaben auch KI-bezogene Schulungen und Beratungsleistungen umfassen können. Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden im Bereich KI-Kompetenz schulen möchten, können prüfen, ob entsprechende Maßnahmen im Rahmen dieses Programms förderfähig sind.
Ebenfalls relevant ist der Digital Skills Scheck 2026, der die digitale und ökologische Transformation von Unternehmen unterstützt und über die FFG abgewickelt wird. Dieser Fördermechanismus richtet sich explizit an Betriebe, die in den Aufbau digitaler Kompetenzen bei ihren Mitarbeitenden investieren möchten. Da die KI-Kompetenzanforderungen des AI Act genau in diesen Bereich fallen, ist der Digital Skills Scheck ein naheliegendes Instrument für KMU, die ihre Schulungspflichten mit einer Förderung verbinden möchten. Die genauen Förderkonditionen und Einreichfristen sollten direkt bei der FFG erfragt werden.
Auf europäischer Ebene bietet das Digital Europe Programme mit einem Gesamtbudget von 7,59 Milliarden Euro umfassende Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben. Die Förderschwerpunkte liegen bei Hochleistungsrechnen, künstlicher Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen und der Nutzung digitaler Technologien. Fördergelder werden über kompetitive Auswahlverfahren vergeben, was für kleinere Unternehmen eine gewisse Herausforderung darstellen kann. Die Zusammenarbeit mit einem European Digital Innovation Hub oder einem nationalen Digital Innovation Hub kann hier den Zugang erleichtern.
Die European Digital Innovation Hubs und die nationalen Digital Innovation Hubs bieten darüber hinaus direkte Beratungs- und Unterstützungsleistungen für KMU an. Das Angebot „Test before Invest
Österreichs digitale Position und der Aufholbedarf bei KI-Nutzung
Der Austria 2026 Digital Decade Country Report, der am 16. Juni 2026 veröffentlicht wurde, zeichnet ein differenziertes Bild der digitalen Lage Österreichs. Einerseits ist das Land in zentralen Bereichen der digitalen Transformation gut aufgestellt und verfügt über eine solide digitale Infrastruktur. Andererseits zeigt der Bericht deutlichen Aufholbedarf insbesondere bei der wertschöpfenden Nutzung fortgeschrittener Technologien wie Künstlicher Intelligenz, Cloud-Diensten und Datenanalyse. Österreich hat also das Potenzial, muss es aber gezielt in konkrete wirtschaftliche Mehrwerte übersetzen.
Ein wesentlicher Engpassfaktor ist die Verfügbarkeit von IKT-Fachkräften. Der Statusbericht 2026 zur EU-Digitalen Dekade benennt diesen Punkt explizit als kritische Herausforderung für den österreichischen Wirtschaftsstandort. Für KMU bedeutet dieser Fachkräftemangel eine doppelte Belastung: Sie müssen einerseits die gesetzlichen Anforderungen des AI Act erfüllen, andererseits aber auf einem engen Arbeitsmarkt geeignete Personen finden oder die vorhandenen Mitarbeitenden entsprechend weiterbilden. Die interne Weiterbildung gewinnt dadurch strategisch an Bedeutung.
Die WKÖ betont in diesem Zusammenhang, dass Österreich seine digitalen Stärken gezielt in Wertschöpfung übersetzen muss. Das bedeutet konkret, dass Unternehmen nicht nur KI-Tools einsetzen, sondern deren Potenzial für Produktivitätssteigerungen, Effizienzgewinne und Innovation aktiv erschließen sollten. Die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden ist dabei kein bloßes Compliance-Thema, sondern eine zentrale Voraussetzung dafür, dass KI tatsächlich einen messbaren Mehrwert im Unternehmensalltag erzeugt. Schulungen sollten daher nicht als lästige Pflicht, sondern als strategische Investition verstanden werden.
Auch der Digital Austria Act 2.0 setzt an diesen Punkten an. Die WKÖ hat anlässlich des Starts dieser Initiative gefordert, dass gezielte Investitionen in KMU-Digitalisierung, Daten- und KI-Nutzung sowie digitale Kompetenzen folgen müssen. WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger betonte, dass der Digital Austria Act 2.0 eine zentrale Chance darstellt, um Österreichs Wirtschaft digital zukunftsfit zu machen. Für KMU bedeutet das, dass neben betriebsinternen Maßnahmen auch politisch unterstützende Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, die den Schulungs- und Transformationsaufwand abfedern.
Praktische Schritte zur Umsetzung der Schulungspflicht im KMU-Alltag
Für österreichische KMU, die ihre Schulungspflichten gemäß AI Act strukturiert angehen möchten, empfiehlt es sich, zunächst eine Bestandsaufnahme aller im Unternehmen genutzten KI-Systeme und -Tools durchzuführen. Dabei sollte erfasst werden, welche Mitarbeitenden diese Systeme nutzen, zu welchem Zweck sie eingesetzt werden und welche Risikokategorie gemäß AI Act auf die jeweilige Anwendung zutrifft. Diese Grundlagenarbeit ist die Voraussetzung dafür, dass Schulungsmaßnahmen gezielt und verhältnismäßig geplant werden können.
Im zweiten Schritt sollten Schulungsinhalte und Schulungsformate definiert werden. Die WKÖ hat dazu bereits konkrete Unterstützungsangebote entwickelt, darunter KI-Webinare und die KI-Guidelines für KMU, die nun in dritter Auflage vorliegen. Laut WKÖ sind diese Guidelines noch praxisnäher und flexibler gestaltet als die Vorversionen und eignen sich daher gut als Grundlage für betriebsinterne Schulungsunterlagen. Die Wirtschaftskammer steht damit als erste Anlaufstelle für Unternehmen zur Verfügung, die sich über die konkreten Anforderungen informieren möchten.
Der dritte Schritt betrifft die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Unternehmen sollten Teilnehmerlisten, Schulungsinhalte und Datum der Schulungen festhalten und diese Unterlagen für mögliche behördliche Nachfragen aufbewahren. Gleichzeitig empfiehlt sich die Einführung interner KI-Richtlinien, die festlegen, welche Systeme im Unternehmen erlaubt sind, wie mit KI-generierten Inhalten umzugehen ist und wer für KI-bezogene Entscheidungen verantwortlich zeichnet. Diese internen Regelwerke bilden den organisatorischen Rahmen, in dem die Schulungsmaßnahmen ihre Wirkung entfalten können.
Abschließend ist zu betonen, dass die Umsetzung des AI Act für KMU kein einmaliges Projekt ist, sondern einen fortlaufenden Prozess darstellt. Da die Technologie sich rasch weiterentwickelt und auch die regulatorischen Anforderungen schrittweise in Kraft treten, müssen Schulungen regelmäßig aktualisiert und KI-Nutzungsszenarien laufend überprüft werden. Betriebe, die frühzeitig eine systematische Herangehensweise etablieren, sind besser gerüstet, um auf neue Anforderungen flexibel zu reagieren. Die Kombination aus internen Maßnahmen, externer Beratung und der Nutzung verfügbarer Förderinstrumente bietet KMU dabei einen praktikablen Weg zur rechtssicheren und zukunftsorientierten KI-Nutzung.
Nächster sinnvoller Schritt
Prüfen Sie die wichtigsten Punkte für Ihr Unternehmen und setzen Sie zuerst die Maßnahme um, die Auffindbarkeit und Vertrauen nachvollziehbar verbessert. Wer sein Unternehmen zusätzlich öffentlich sichtbar machen möchte, kann den Firmeneintrag auf firmenwebseiten.at anlegen oder aktualisieren.
Quellen und weiterführende Informationen
- AI Act – Die KI-Verordnung der EU - WKO (wko.at)
- Förderung in Digitalisierung in Österreich und auf EU-Ebene - WKO (wko.at)
- Statusbericht 2026 Österreich zur Digital Decade 2030 - WKO (wko.at)
- Europäischer Ansatz für künstliche Intelligenz (digital-strategy.ec.europa.eu)
- Digital Europe: EU-Förderung für Digitalisierung - WKO (wko.at)
- Wirtschaftskammer veröffentlicht dritte Auflage der KI-Guidelines für ... (wko.at)
- WKÖ-Danninger: Digital Austria Act 2.0 ist wichtiges Signal, jetzt ... (wko.at)
- EU AI Act: Was Unternehmen seit 2. August beachten müssen - marie (marie.wko.at)
